Damir von der Heiden
Herr von der Heiden ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht.
Er verteidigt Sie in allen Strafverfahren und steht Ihnen Dank seiner steuer- und strafrechtlichen Kenntnisse als Spezialist für das Steuerstrafrecht zur Seite.
Ferner berät er Sie als Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht kompetent bei Ihrer vermögensrechtlich komplizierten Familiensache und gestaltet Ihren individuellen Ehevertrag oder Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung.
Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Strafrecht, Steuerrecht und Familienrecht wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Führung der Bezeichnungen „Fachanwalt für Strafrecht“, „Fachanwalt für Steuerrecht“ und „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.
Den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen dokumentiert er durch die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins.
Herr Rechtsanwalt von der Heiden studierte an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaften. Im Rahmen seiner Ausbildung setzte er bereits seine Schwerpunkte im Bereich des Familienrechts und Steuerrechts.
Sind Sie das Ziel steuerstrafrechtlicher Ermittlungen, so ist dies extrem belastend. Unser Ziel ist es, Sie optimal zu betreuen. Dies setzt voraus, dass wir immer für Sie erreichbar sind, wenn Sie uns brauchen. Deshalb können Sie uns in Notfällen jederzeit über unsere 24-Stunden-NOTRUF-Telefonnummer erreichen, so dass Sie in eiligen Fällen sofort mit Herrn Rechtsanwalt von der Heiden sprechen können.
0171/9554794
In allen anderen Fällen, in denen eine unmittelbare Kontaktaufnahme nicht erforderlich ist, können Sie Herrn Rechtsanwalt von der Heiden jederzeit eine Nachricht zusenden und er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen: