Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Steuergefährdung, Steuerhehlerei, Geldwäsche, Subventionsbetrug, Zollstrafrecht, Selbstanzeige.
Wenn es um Steuern geht, kennt der Staat kein Pardon. Die Verschärfungen der Gesetzgebung in den vergangenen Jahren machen das Steuerstrafrecht immer relevanter.
Kanzlei mit steuerrechtlicher und strafrechtlicher Expertise
Das Steuerstrafrecht verbindet das hochkomplexe Steuerrecht mit dem folgenschweren Strafrecht. Es ist daher wichtig, im Steuerstrafrecht einen Experten zu beauftragen, der Kompetenz und Erfahrung in beiden Rechtsgebieten aufweisen kann.
Herr Rechtsanwalt von der Heiden ist sowohl Fachanwalt für Steuerrecht wie auch Fachanwalt für Strafrecht. Er kombiniert die notwendigen Qualifikationen aus beiden Rechtsgebieten, was ihn im besonderen Maße zu Ihrem Spezialisten für das Steuerstrafrecht macht. Sie sind bei ihm in guten Händen.
„Selbstanzeige“
Als ausgewiesener Fachmann für Steuerstrafrecht berät und unterstützt er Sie im Vorfeld bei der Abgabe Ihrer „Selbstanzeige“, also einer vollständigen Berichtigung der bisher nicht angegebenen Einkünfte mit dem Ziel einer Strafbefreiung. Und bedenken Sie hierbei stets: Für die Straffreiheit haben Sie nur einen Versuch! Aufgrund der Erschwerungen durch den Gesetzgeber muss deshalb sehr genau geprüft werden, dass alle Voraussetzungen hierfür eingehalten sind und die Strafbefreiung nicht bereits z.B. durch eine Prüfungsanordnung, eine begonnene Steuerprüfung, ein Steuerstrafverfahren oder durch andere Ausschluss- oder Erschwerungstatbestände ausgeschlossen oder erschwert ist.
Recht auf eine bestmögliche Verteidigung
Ergibt sich der Verdacht einer Steuerstraftat, dann ist die Finanzbehörde verpflichtet, ein Steuerstrafverfahren einzuleiten. Für Sie als Beschuldigten gehen damit sehr einschneidende Folgen einher. Durch die Einleitung des Strafverfahrens ist eine strafbefreiende „Selbstanzeige“ nicht mehr möglich. Auch die Verjährung der möglichen Straftat wird unterbrochen. Nun geht das Recht des Beschuldigten zu Schweigen vor.
Wir begleiten Sie bei Durchsuchungen und prüfen für Sie die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Wir prüfen die Möglichkeit, für Sie Haftbeschwerde und Haftprüfung zu beantragen und vertreten Sie in Steuerstrafverfahren.
Gute Strafverteidigung kostet Geld
Eine Strafverteidigung im Steuerstrafrecht ist zu den gesetzlichen Gebührensätzen nicht möglich. Wir übernehmen ein Mandat nur dann, wenn wir sicher sein können, dass wir die hohen Ansprüche an uns selbst, bestmögliche Arbeit zu leisten und Sie optimal und effektiv zu verteidigen, auch verwirklichen können. Dies ist dann möglich, wenn der mit der Arbeit einhergehende Aufwand auch in einem angemessenen Verhältnis zu der Vergütung im Einzelfall steht.
Sind Sie das Ziel steuerstrafrechtlicher Ermittlungen, so ist dies extrem belastend. Unser Ziel ist es, Sie optimal zu betreuen. Dies setzt voraus, dass wir immer für Sie erreichbar sind, wenn Sie uns brauchen. Deshalb können Sie uns in Notfällen jederzeit über unsere 24-Stunden-Notruf-Telefonnummer erreichen, so dass Sie in eiligen Fällen sofort mit Herrn Rechtsanwalt von der Heiden sprechen können.
0171/9554794
In allen anderen Fällen, in denen eine unmittelbare Kontaktaufnahme nicht erforderlich ist, können Sie Herrn RA von der Heiden jederzeit eine Nachricht zusenden und er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen:
Natürlich können Sie ihm auch einfach einen Rückrufwunsch hinterlassen: