Erbrecht
Erbschaft, Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Enterbung, Pflichtteil, Erbschaftssteuer, Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung.
Das Erbrecht sollte in vielen familiären Situationen besser zu früh als zu spät mit bedacht werden, bevor fehlende oder zweideutige Regelungen den Familienfrieden nachhaltig gefährden.
Wir hören Ihnen zu
In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist es für den Rechtsanwalt so wichtig, genau zuzuhören. Schließlich kommt es im Erbrecht ganz genau darauf an, was der Mandant möchte, denn „Lösungen von der Stange“ gibt es nicht. Wir nehmen uns die Zeit, die wir brauchen, um genau zu verstehen, welche erbrechtlichen Folgen Sie wünschen und übersetzen diese anschließend im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags in eine juristisch korrekte Form.
Gute Vorsorge sichert den Familienfrieden
Wir helfen Ihnen, Formfehler und Zweideutigkeiten zu vermeiden und stellen so sicher, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod auch beachtet werden müssen. So vermeiden Sie jahrelange Erbauseinandersetzungen in Ihrer Familie. Wir besprechen mit Ihnen, ob es in Ihrem Interesse ist, bereits im Vorfeld ihre Familie einzubinden oder ob Sie Ihren letzten Willen geheim halten wollen. Beides ist möglich. Haben Sie Interesse an einer erweiterten Besprechung mit Ihren Angehörigen, so stehen wir als Ihre Anwälte hierfür zur Verfügung. Denn transparente Vorsorge ist am ehesten geeignet, den Familienfrieden über Ihren Tod hinaus zu sichern.
Gute Vorsorge sichert Sie ab
Auch helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Gesundheitsversorgung und Pflege so erfolgen, wie Sie sich das wünschen, auch wenn Sie später nicht mehr in der Lage sein sollten, ihre Wünsche zu äußern. Gleiches gilt für die Vermögenssorge und andere wichtige zu regelnde Bereiche. Eine gute Vorsorge lässt Sie den Unwägbarkeiten der Zukunft gut vorbereitet gegenüber treten.
Wir stehen bei Erbauseinandersetzungen an Ihrer Seite
Erbauseinandersetzungen sind nicht immer zu vermeiden. Auch wenn der Verstorbene mit einem Testament gerade dies verhindern wollte, kommt es häufig vor, dass der Wille entweder nicht eindeutig formuliert wurde oder z.B. pflichtteilsberechtigte Kinder oder Eltern im Testament bewusst übergangen wurden. Hier hilft häufig nur, den Anwalt seines Vertrauens aufzusuchen. Wir beraten mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten und wie auf die Situation außergerichtlich und ggf. gerichtlich am besten zu reagieren ist.
Unsere Fachanwältin für Erbrecht hilft Ihnen
Frau Rechtsanwältin Schmitt ist Fachanwältin für Erbrecht und wird Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung und fachlichen Expertise helfen, sich in der schwierigen Rechtsmaterie des Erbrechts zurechtzufinden.
Rechtsanwältin Alexa Schmitt
(Fachanwältin für Erbrecht)
Sie können Frau Rechtsanwältin Schmitt jederzeit eine Nachricht zusenden und sie wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen: