Strafrecht
Anklage, Strafverfahren, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Akteneinsicht, Aussageverweigerungsrecht.
„Schweigen!“ ist die goldene Regel des Strafrechts: Sprechen Sie immer zuerst mit Ihrem Fachanwalt für Strafrecht, denn nur er ist garantiert auf Ihrer Seite!
Kanzlei mit strafrechtlicher Kompetenz
Im Strafrecht geht es um viel. Suchen Sie sich deshalb Ihren Strafverteidiger sehr genau aus. Die Qualifikation eines Fachanwalts für Strafrecht ist der beste Garant dafür, dass Sie auf einen Anwalt mit einer jahrelangen einschlägigen Berufserfahrung treffen, der Sie optimal beraten und verteidigen kann. Daneben kommt es entscheiden darauf an, dass Sie ganz persönlich das Gefühl haben, Ihrem Anwalt vertrauen zu können.
Herr Rechtsanwalt von der Heiden ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern konnte u.a. einschlägige Erfahrung als Verteidiger in einem sogenannten „Terrorprozess“ (Staatsschutzverfahren) mit über 50 Verhandlungstagen sammeln. Auch hat er bereits erfolgreich bei Haftprüfungsterminen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Aufhebung der Untersuchungshaft für seine Mandanten herbeiführen können.
Sie sind bei ihm in guten Händen.
Wir sind auf Ihrer Seite
Werden Sie festgenommen, wird Ihre Wohnung durchsucht oder werden Sie von der Polizei zwecks einer Vernehmung vorgeladen, so sollten Sie umgehend einen Anwalt kontaktieren, bevor Sie mit der Polizei sprechen. Sie sollten stets von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen, sondern lediglich Ihre Personalien angeben (Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Beruf, Familienstand, Staatsangehörigkeit). Zur Sache sollten Sie jedoch dringend schweigen! Wir nehmen für Sie Akteneinsicht, analysieren die Lage und besprechen mit Ihnen das optimale Vorgehen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie.
Jeder hat das Recht auf eine bestmögliche Verteidigung
Sind Sie das Ziel strafrechtlicher Ermittlungen, so ist dies extrem belastend. Unser Ziel ist es, Sie optimal zu betreuen. Dies setzt voraus, dass wir immer für Sie erreichbar sind, wenn Sie uns brauchen. Deshalb können Sie uns in Notfällen jederzeit über unsere 24-Stunden-Notruf-Telefonnummer erreichen: 0171/9554794. Auch außerhalb unserer Bürozeiten können Sie über diese Nummer Herrn Rechtsanwalt von der Heiden erreichen.
0171/9554794
Gute Strafverteidigung kostet Geld
Eine Strafverteidigung zu den gesetzlichen Gebührensätzen ist bestenfalls in sehr einfach gelagerten Fällen ohne umfangreiche Aktenlage möglich. In allen anderen Fällen übernehmen wir ein Mandat nur dann, wenn wir sicher sein können, dass wir die hohen Ansprüche an uns selbst, bestmögliche Arbeit zu leisten und Sie optimal und effektiv zu verteidigen, auch verwirklichen können. Dies ist dann möglich, wenn der mit der Arbeit einhergehende Aufwand auch in einem angemessenen Verhältnis zu der Vergütung im Einzelfall steht.
In allen anderen Fällen, in denen eine unmittelbare Kontaktaufnahme nicht erforderlich ist, können Sie Herrn RA von der Heiden jederzeit eine Nachricht zusenden und er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen:
Natürlich können Sie ihm auch einfach einen Rückrufwunsch hinterlassen: