Verwaltungsrecht
Baurecht, Beamtenrecht, Polizeirecht, Widerspruch, Feststellungsklage, Zwangsgeld, Ersatzvornahme, Verfassungsbeschwerde.
Hat man den Staat – wie im Verwaltungsrecht – gegen sich, so ist es umso wichtiger, sich auf den eigenen Rechtsbeistand verlassen zu können.
Beamtenrecht
Beamte stehen in einem besonderen Verhältnis zu ihrem Dienstherren. Dennoch können sich Situationen ergeben, in denen die Interessen auseinanderlaufen. Wir beraten und vertreten Sie z.B. in Fällen einer Abordnung, Versetzung oder Umsetzung oder stehen Ihnen zur Seite, wenn es um eine Konkurrentenklage geht, Nebentätigkeitsgenehmigungen nicht erteilt werden oder dienstliche Beurteilungen nicht Ihren Erwartungen entsprechen. Staatsdiener wissen am besten, wie wichtig es ist, eine gute rechtliche Vertretung zu haben, wenn man seine Interessen gegenüber dem Staat durchsetzen möchte.
Öffentliches Baurecht
Gleich ob Sie eine Ihnen verwehrte Baugenehmigung benötigen oder Sie eine Baugenehmigung Ihres Nachbarn anfechten wollen: Wir stehen beratend an Ihrer Seite. Stilllegungsverfügungen, Beseitigungsanordnungen oder Nutzungsuntersagungen können schnell existenzbedrohend werden. Wir sichern Ihre Interessen bereits im Erörterungs- und Anhörungsverfahren, stellen die erforderlichen Anträge und vertreten Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren.
Verfassungsbeschwerde
Jeder ist grundsätzlich befugt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Allerdings kann man mittels einer Verfassungsbeschwerde nicht gegen jedes Unrecht vorgehen. Vielmehr muss der Rechtsweg erschöpft sein und die betroffene Person auch wirklich in ihren Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt sein. Bei Verfassungsbeschwerden direkt gegen Gesetze macht das Bundesverfassungsgericht nur dann hiervon eine Ausnahme, wenn der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukommt oder die Anrufung der Fachgerichte im konkreten Fall zu unzumutbaren Ergebnissen führen würde.
Das Mittel der Verfassungsbeschwerde sollte nur in besonders gewichtigen Fällen gewählt werden, da regelmäßig über 97% der Verfahren vom Bundesverfassungsgericht abschlägig beschieden werden.
Rechtsanwalt Hans-Peter Schmitt
Sie können Herrn Rechtsanwalt Schmitt jederzeit eine Nachricht zusenden und er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen: