Zivilrecht
Kaufvertrag, Gebraucht- und Neuwagenkauf, Werkvertrag, Dienstvertrag, Darlehen, Schenkung, Gewährleistung, Schadenersatz.
Verträge sollen Rechtssicherheit bringen. Jeder weiß aber, dass mit Verträgen häufig auch Konflikte verbunden sein können. Zivilrechtliche Ansprüche ergeben sich aber nicht nur aus Vertrag. Denkbar sind z.B. auch Schadenersatzansprüche.
Kauf-, Werk- und Dienstverträge
Es vergeht kaum ein Tag, an dem Sie keinen Vertag abschließen. Sei es an der Supermarktkasse oder beim Friseur. In aller Regel benötigen Sie hierbei keine anwaltliche Hilfe. Und das ist auch gut so. Es gibt jedoch hin und wieder auch Vertragsabschlüsse, die von solchem Gewicht sind, dass Sie nicht unerhebliche finanzielle Verbindlichkeiten und Risiken für Sie bedeuten. In solchen Fällen stehen wir Ihnen gerne vor Vertragsabschluss beratend zur Seite oder helfen Ihnen bei der Aushandlung der Vertragsdetails. Auch wenn die Vertragsabwicklung nicht so läuft, wie Sie es sich erhofft und erwartet haben, stehen wir Ihnen zur Seite, um Gewährleistungs-, Garantie- und/oder Schadenersatzansprüche bzw. Rückabwicklungsansprüche zu prüfen.
Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen
Besonders häufig treten derartige Probleme beim Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf ein. Haben Sie z.B. ein sogenanntes „Montagsauto“ erwischt, also einen Neuwagen, der mehrere nicht erkennbar miteinander zusammenhängende Produktionsfehler aufweist, so kommen Sie oft an der Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht vorbei. Gerne stehen wir Ihnen in solchen Fällen genauso zur Seite wie bei Gebrauchtwagenkäufen, die noch viel häufiger in der Praxis Probleme bereiten.
Darlehen oder Schenkung
Eine klare schriftliche Niederlegung der Vereinbarung vermeidet gerichtliche Auseinandersetzungen. In wenigen Bereichen wird dies so klar, wie in der Abgrenzung von Darlehen zu Schenkungen. Ohne eine klare Regelung ist der Geldgeber immer in der Beweislast, nachzuweisen, dass der Geldempfänger nicht beschenkt wurde. Am besten lassen Sie sich vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages beraten, wie Rechtssicherheit hergestellt werden kann. Andernfalls beraten und vertreten wir natürlich auch in den Fällen, in denen im Nachgang darüber gestritten wird, um welche Form des Vertrages es sich gehandelt hat.
Schadenersatz und ungerechtfertigte Bereicherung
Bei allen Verträgen sind Vertragsstörungen denkbar, die zum Schadenersatz berechtigen können. Entsprechend der Situation muss dann geprüft werden, ob Sie so zu stellen sind, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden oder als wäre er ordnungsgemäß abgewickelt worden. Gerade bei Rückabwicklungen von Verträgen ergeben sich oft auch Ansprüche auf Herausgabe des nunmehr rechtsgrundlos Erlangtem. In all diesen Fallkonstellationen, die für den Laien nur schwer zu überschauen sind, beraten und vertreten wir Sie gerne, damit Ihre Interessen am besten vertreten werden.
Rechtsanwalt Hans-Peter Schmitt
Sie können Herrn Rechtsanwalt Schmitt jederzeit eine Nachricht zusenden und er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen: