Vergütung
Zufriedenheit durch Transparenz
Unser Ziel sind zufriedene Mandanten. Aus diesem Grund gehört es zu unserer Kanzleiphilosophie, Sie so früh wie möglich über die voraussichtlich anfallende Vergütung zu informieren. Wir wägen mit Ihnen frühzeitig die Erfolgsaussichten und das Prozessrisiko ab, um Ihnen die Entscheidung über das weitere Vorgehen zu erleichtern.
Grundlage der Vergütung
Die Rechtsanwaltsvergütung ist in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das zum Teil gesetzliche Mindestvergütungssätze vorschreibt, um einen Preiswettbewerb zwischen Rechtsanwälten zu vermeiden. Da wir regelmäßig nach dem RVG abrechnen, ergibt sich die Vergütung für unsere außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in der Regel aus diesem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen.
Lediglich im Strafrecht und in besonders gelagerten Fällen, in denen eine gewissenhafte Bearbeitung durch die gesetzlichen Regelungen nicht angemessen vergütet wird, erläutern wir Ihnen ausführlich die Hintergründe bevor wir mit Ihnen im Vorfeld eine abweichende Vergütungsvereinbarung schließen.
Information im Erstberatungsgespräch
Bereits im Erstberatungsgespräch informieren wir Sie ausführlich über die voraussichtlich anfallende Vergütung für unsere weitere Tätigkeit. In Fällen, in denen dies aufgrund diverser Unwägbarkeiten noch nicht möglich ist, erläutern wir Ihnen die Systematik, die der Vergütungsberechnung zugrunde liegt.
Für das Erstberatungsgespräch selbst vereinbaren wir mit Ihnen, wie das Gesetz dies fordert, eine Vergütung, die sich an den üblichen Sätzen orientiert und derzeit bei 190,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer liegt und sich somit auf 226,10 EUR beläuft. Bitte bringen Sie für das Erstberatungsgespräch ausreichend Zeit mit. Ein Zeitrahmen von bis zu 60 Minuten reicht in der Regel aus; in Ausnahmefällen nehmen wir uns aber auch mehr Zeit, sofern dies erforderlich ist.
Wichtig:
Der Bundesgerichtshof betrachtet das Erstberatungsgespräch als „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst“. Umso wichtiger ist, dass Sie einen auf Ihr Problem spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, da Sie zu Recht erwarten können, dass dieser Ihnen ad hoc regelmäßig mehr Informationen geben kann als ein nicht spezialisierter Allgemeinanwalt.
Ihre Rechtsschutzversicherung
Wir klären auf Ihren Wunsch hin mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nach Mandatserteilung ab, ob Ihr Rechtsfall von Ihrer Versicherung gedeckt wird. Da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen, können wir hierzu telefonisch vorab leider keine Auskunft erteilen. Ihr Versicherungsvertrag kann Deckelungen, Höchstbeträge, Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse beinhalten.
Wichtig:
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihnen keine Kosten entstehen, so kontaktieren Sie bitte Ihre Rechtschutzversicherung bereits vor dem Erstberatungsgespräch und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Beachten Sie bitte auch eine möglicherweise anfallende Selbstbeteiligung. Ggf. arbeitet Ihre Versicherung mit Partnerkanzleien zusammen, die Ihnen empfohlen werden. Sie können sich jedoch stets den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens frei auswählen. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht in Ihrem Wahlrecht beschneiden.
Beratungshilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe
Sofern Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die anfallende Rechtsanwaltsvergütung selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für das Erstberatungsgespräch und die außergerichtliche Tätigkeit sowie Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren zu beantragen, sofern die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Verfahrens- und Prozesskostenhilfe kann vom Gericht ratenfrei oder mit einer zu zahlenden Rate, die sich an Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten orientiert, festgesetzt werden.