Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitsentgelt, Lohnfortzahlung, Überstunden, Betriebsrat, Sozialplan.
Das Arbeitsrecht hält für Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Betriebsräte und Arbeitgeber gleichermaßen viel Konfliktpotential bereit.
Wir vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Betriebsräte und Arbeitgeber gleichermaßen. So können wir uns für Sie stets in die Rolle Ihres Gegners hineinversetzen und Sie optimal beraten und vertreten.
Arbeitnehmer
Wir kämpfen für Ihren Arbeitsplatz oder helfen Ihnen beim Aushandeln einer angemessenen Abfindung. Sei es, dass Sie uns im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag konsultieren oder uns mit einer Kündigungsschutzklage beauftragen: Wir stehen an Ihrer Seite und helfen Ihnen, Ihrem Arbeitgeber juristisch auf Augenhöhe unter Waffengleichheit zu begegnen. Natürlich beraten und vertreten wir Sie auch bei Fragen zu Arbeitszeugnissen, Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaubsansprüchen und anderen Fragstellungen, denen sich Arbeitnehmer ausgesetzt sehen.
Wichtig:
Im Arbeitsrecht gelten strenge Fristen. So müssen Sie z.B. gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen vorgehen, um Ihre Rechte nicht zu verlieren!
Leitende Angestellte
Als leitender Angestellter oder leitende Angestellte wurden Ihnen wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen, so dass Sie zwar über Arbeitsverträge verfügen, maßgebliche Schutzvorschriften für reguläre Arbeitnehmer für Sie aber nicht gelten. Daraus ergeben sich erhöhte Beratungsbedarfe bei Abschluss des Vertrages, während Ihrer Tätigkeit hinsichtlich Ihrer Befugnisse und Ihrer Haftung, sowie im Rahmen der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen diesen Phasen.
Arbeitgeber
Ihre Kernkompetenz ist das Leiten und Führen eines Unternehmens. Als kleines und mittelständisches Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung oder ohne eigenen arbeitsrechtlich erfahrenen Juristen, benötigen Sie einen anwaltlichen Ansprechpartner, der Sie so unterstützt, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Um eine klare vertragliche Grundlage zu schaffen, erarbeitet unsere Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Arbeitsverträge oder prüft vorhandene Verträge auf Änderungsbedarf. Wir vertreten Sie und Ihr Unternehmen auch gerne außergerichtlich und gerichtlich, um Ihnen den Rücken für das Leiten Ihres Unternehmens freizuhalten.
Betriebsräte
Als Betriebsrat sehen Sie sich einem beständigen Wandel des Arbeitsrechts ausgesetzt. Wir wollen Ihnen helfen, den Überblick zu wahren, so dass Sie die Personalpolitik in Ihrem Unternehmen mitgestalten können. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Beteiligungsrechte und helfen Ihnen, diese notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Natürlich können Sie auch einfach einen Rückrufwunsch hinterlassen und der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen: